Liebe Besucher dieser Internetseite, wir erwarten von Ihnen Respekt und Pietät gegenüber den Toten, Verletzten und traumatisierten Menschen, die in dem Donbass-Konflikt durch die ukrainische Armee an Leib und Leben und Eigentum geschädigt wurden.
Krieg und bewaffnete Konflikte sind nie etwas Schönes. Menschen sind nicht in der Lage, ihre unterschiedlichen Meinungen mittels Gespräche zu klären, und sich auf für alle ertragbare Ergebnisse zu einigen.
Bestimmte Personengruppen sind aber in bewaffneten Auseinandersetzungen geschützt. Zivilisten, also Menschen die in umkämpften Gebieten wohnen, besonders natürlich Kinder, Alte und Kranke.
Die Ukraine hat die Genfer Konventionen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977 ebenso wie die Haager Landkriegsordnung von 1907 völkerrechtlich anerkannt. Schwere Verstöße werden in Art. 8 des Römischen Statuts des IStGH und in vielen nationalen Gesetzesbüchern, wie auch in der BRD in nationaler Gesetzgebung §§ 8-11 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB)unter Strafe gestellt. Das humanitäre Völkerrecht gilt ausnahmslos für alle Kampf, also Kriegsparteien, egal was für ein bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist, auch unabhängig davon, ob es sich um einen Angriffs- oder einen Verteidigungskrieg handelt. Das gilt aber nicht nur in zwischenstaatlichen Kriegszuständen, sondern gem. Art. 16 des II. Zusatzprotokolls (1977) auch in Bürgerkriegen. Im Teil IV Artikel 13 der Zusatzprotokolle steht: "2. Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten "
© 2022 Donbass Complains. Alle Rechte vorbehalten.
info@donbass-complains.com