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Donbass Complains

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Liebe Besucher dieser Internetseite, wir erwarten von Ihnen Respekt und Pietät gegenüber den Toten, Verletzten und traumatisierten Menschen, die in dem Donbass-Konflikt durch die ukrainische Armee an Leib und Leben und Eigentum geschädigt wurden.

Krieg und bewaffnete Konflikte sind nie etwas Schönes. Menschen sind nicht in der Lage, ihre unterschiedlichen Meinungen mittels Gespräche zu klären, und sich auf für alle ertragbare Ergebnisse zu einigen.

Bestimmte Personengruppen sind aber in bewaffneten Auseinandersetzungen geschützt. Zivilisten, also Menschen die in umkämpften Gebieten wohnen, besonders natürlich Kinder, Alte und Kranke.

Die Ukraine hat die Genfer Konventionen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977 ebenso wie die Haager Landkriegsordnung von 1907 völkerrechtlich anerkannt. Schwere Verstöße werden in Art. 8 des Römischen Statuts des IStGH und in vielen nationalen Gesetzesbüchern, wie auch in der BRD in nationaler Gesetzgebung §§ 8-11 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB)unter Strafe gestellt. Das humanitäre Völkerrecht gilt ausnahmslos für alle Kampf, also Kriegsparteien, egal was für ein bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist, auch unabhängig davon, ob es sich um einen Angriffs- oder einen Verteidigungskrieg handelt. Das gilt aber nicht nur in zwischenstaatlichen Kriegszuständen, sondern gem. Art. 16 des II. Zusatzprotokolls (1977) auch in Bürgerkriegen. Im Teil IV Artikel 13 der Zusatzprotokolle steht: "2. Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten "

Beregowaja Viktoria

Beregowaja Viktoria Sergejewna

16.05.2000 - 07.08.2014

Gorlowka

Beregowa.jpgEin schönes Mädchen mit wunderschönem langem Haar blickt von dem Foto aus in die Welt der Lebenden. Was sagt ihr Lächeln aus? Was weiß sie über uns, die wir auf der Erde zurückgeblieben sind?Beregowaja2

Sie war ein ganz normales vierzehnjähriges Kind mit eigenen Plänen und Träumen. Sie besuchte die Schule Nr. 8 in Gorlowka. Sie war aufgeweckt, aktiv und ein lustiges, fröhliches Mädchen. 

Viktorija träumte davon, Model zu werden und ausserdem zeichnete sie gern, besuchte eine  Kunstschule.

Die Medien berichteten an diesem Tag: "Bei einer Geschossexplosion in Gorlowka wurden fünf Menschen getötet und zehn verwundet. Trockene Informationen. Auch Viktorija war unter ihnen.

An jenem heißen Augusttag waren sie und ihre Großmutter im Garten. Das Mädchen liebte es, ihrer Großmutter zu helfen. Alles geschah ganz unerwartet. Eine Geschoss explodierte in der Nähe des Mädchens, das das Gartenbeet bewässerte.Das vierzehnjährige Viktorija erhielt durch die Explosion eine Schrapnellwunde am Kopf, an der sie auf der Stelle starb.

Und in der Stadt brachte der Beschuss an diesem Tag viele Schäden mit sich. Granatsplitter flogen in die Wohnungen, rissen Fensterrahmen heraus, zerstörten alles auf dem Weg.



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