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Liebe Besucher dieser Internetseite, wir erwarten von Ihnen Respekt und Pietät gegenüber den Toten, Verletzten und traumatisierten Menschen, die in dem Donbass-Konflikt durch die ukrainische Armee an Leib und Leben und Eigentum geschädigt wurden.

Krieg und bewaffnete Konflikte sind nie etwas Schönes. Menschen sind nicht in der Lage, ihre unterschiedlichen Meinungen mittels Gespräche zu klären, und sich auf für alle ertragbare Ergebnisse zu einigen.

Bestimmte Personengruppen sind aber in bewaffneten Auseinandersetzungen geschützt. Zivilisten, also Menschen die in umkämpften Gebieten wohnen, besonders natürlich Kinder, Alte und Kranke.

Die Ukraine hat die Genfer Konventionen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977 ebenso wie die Haager Landkriegsordnung von 1907 völkerrechtlich anerkannt. Schwere Verstöße werden in Art. 8 des Römischen Statuts des IStGH und in vielen nationalen Gesetzesbüchern, wie auch in der BRD in nationaler Gesetzgebung §§ 8-11 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB)unter Strafe gestellt. Das humanitäre Völkerrecht gilt ausnahmslos für alle Kampf, also Kriegsparteien, egal was für ein bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist, auch unabhängig davon, ob es sich um einen Angriffs- oder einen Verteidigungskrieg handelt. Das gilt aber nicht nur in zwischenstaatlichen Kriegszuständen, sondern gem. Art. 16 des II. Zusatzprotokolls (1977) auch in Bürgerkriegen. Im Teil IV Artikel 13 der Zusatzprotokolle steht: "2. Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten "

Konoplew Kirill

Kirill Denisowitsch Konoplew

28.07.2013 - 12.02.2015 

Gorlowka

konoplewIm Haus der Familie Konoplew gab es einen Keller, in dem man sich aber nicht verstecken konnte - das Grundwasser war gestiegen und es war nun sehr feucht. Wenn also der Beschuss begann, rannten alle ins Badezimmer, wo es kein Fenster gab, deshalb dachte man, es sei ein sicherer Ort. Die Kinder saßen auf dem Boden und flüsterten. Sie dachten, wenn sie laut reden würden, würde ein Geschoss sie finden.

An diesem Tag, dem 2. Februar 2015, war es relativ ruhig. Da die Eltern wussten, dass das Badezimmer ein sicheres Versteck war, beschlossen sie, die Kinder zu baden. Sie heizten den Herd an, um alle Zimmer zu heizen, und bereiteten Handtücher und Schlafanzüge vor. Mutter Lyubow ging in die Küche, um Hausschuhe und ein Handtuch zu holen, als ein Geschoss ins Haus flog. Im ersten Moment konnte die Frau nichts verstehen. Plötzlich begannen die Wände und die Decke einzustürzen, Sachen fielen auf den Boden.

In diesem Moment sprang ihr Mann aus dem anderen Zimmer und schaffte es, sie zur Seite zu stoßen. Kirill lag mit zertrümmertem Schädel auf der Türschwelle, und die von Granatsplittern zerfetzten Körper von Dascha und Anastasia waren von der Druckwelle in verschiedene Richtungen verstreut worden. Der Anblick dieser blutigen Szene machte die Mutter fast wahnsinnig. Nach dem Beschuss wurde sie sofort ins Krankenhaus gebracht.

Am 12. Februar wurde Gorlowka (DNR) am späten Abend erneut von ukrainischen Streitkräften beschossen. Eine der Geschosse traf das Dach eines Wohnhauses in Siedlung Kochegarka.

Infolge des Beschusses stürzten im Badezimmer eine Wand und das Dach ein. Die Rettungskräfte fanden die Leichen der Kinder in der Nähe des Badezimmers:

Konoplewa Anastasiya Denisowna (geboren am 8. August 2000) - Schülerin der 8. Klasse an der Schule № 35 hat vorher an der Schule № 74 von der 1. bis zur 7. Klasse gelernt);

Konoplewa Daria Denisowna - Schülerin der 2. Klasse an der Schule № 74;

Konoplew Kirill Denisowitsch - etwas über 2 Jahre

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